Polizei stoppt berauschten Fahrradfahrer – Rad technisch manipuliert – Strafverfahren eingeleitet

BAD NEUSTADT A. D. SAALE, OT MÜHLBACH, LKR. RHÖN-GRABFELD. Am Montagabend kontrollierten Beamte den Fahrer eines Mountainbikes. Sowohl beim Zweirad als auch beim Fahrzeugführer stellten die Beamten Umstände fest, die sich auf die Verkehrssicherheit auswirkten. Die Weiterfahrt hat man dem Fahrradfahrer untersagt und ein Strafverfahren wurde eingeleitet.



Am Montag, gegen 21:40 Uhr, stoppte eine Streife der Polizei einen Fahrradfahrer im Bereich vom Heuweg. Die Beamten nahmen Fahrer und Fahrzeug in Augenschein. Bei der Kontrolle zeigte der 24-jährige Deutsche drogentypische Auffälligkeiten und zudem erkannten die Beamten technische Veränderungen an dessen Mountainbike. Ein nachträglich angebrachter Elektromotor beschleunigt das Rad selbstständig auf eine Geschwindigkeit von 70 km/h, was das Fahrrad zu einem Kraftrad werden lässt und zwar mit allen rechtlichen Konsequenzen. Die Verkehrssicherheit war demnach sowohl durch den Fahrer als auch durch das Fahrzeug gefährdet. Die Polizeibeamten untersagten dem Mann die Weiterfahrt und leiteten ein Strafverfahren ein.



Der Mann hat sich nun wegen mehrerer Verstöße, unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, eines Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetz, der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und der Straßenverkehrszulassungsordnung und auch wegen einer möglichen Fahrt unter Cannabiseinfluss, zu verantworten.



Hinweis der Polizei:



Elektrisch unterstützte Fahrräder (E-Bikes bzw. Pedelecs) gelten rechtlich grundsätzlich als Fahrräder. Dies setzt jedoch voraus, dass die Motorunterstützung spätestens bei einer Geschwindigkeit von 25 km/h endet.



Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb, die ohne Pedalunterstützung bis 25 km/h fahren können oder bei denen die Unterstützung auch oberhalb von 25 km/h wirkt, unterliegen anderen gesetzlichen Regelungen. Für diese Fahrzeuge ist in der Regel ein Versicherungskennzeichen erforderlich. Darüber hinaus können eine entsprechende Fahrerlaubnis sowie das Tragen eines geeigneten Schutzhelms vorgeschrieben sein.



Werden E-Bikes durch technische Eingriffe manipuliert und dadurch leistungsstärker gemacht, verlieren sie ihre ursprüngliche rechtliche Einstufung. Solche Fahrzeuge dürfen nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Kommt es dennoch zu einem Unfall, besteht zudem das Risiko, dass die Versicherung für entstandene Schäden keinen Versicherungsschutz gewährt.



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