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SW-N-TV zieht die Reißleine: Warum wir beim Stadtrats-Livestream kein Angebot abgeben

SW-N-TV zieht die Reißleine: Warum wir beim Stadtrats-Livestream kein Angebot abgeben

Ein Kommentar von Sandra Grätsch, SW-N-TV

Wir haben gerechnet. Wir haben die Ausschreibungsunterlagen studiert. Wir haben technische Möglichkeiten geprüft und uns sehr genau angesehen, welche Verantwortung die Stadt Schweinfurt dem künftigen Auftragnehmer für die Liveübertragung ihrer Stadtratssitzungen auferlegt.

Unsere Entscheidung steht:

Schweinfurter Nachrichten – SW-N-TV wird für die Ausschreibung „Livestream Stadtrat“ kein Angebot abgeben.

Nicht, weil wir keine Liveübertragungen können. Nicht, weil uns die Technik abschreckt. Und schon gar nicht, weil wir uns die Arbeit nicht zutrauen.

Wir steigen aus, weil uns das Verhältnis zwischen technischem Aufwand, rechtlicher Verantwortung und wirtschaftlichem Risiko nicht überzeugt.

11 Sitzungen – aber dahinter steckt weit mehr als eine Kamera

Wer glaubt, hier werde elfmal im Jahr eine Kamera eingeschaltet und anschließend wieder ausgeschaltet, sollte die Leistungsbeschreibung lesen.

Ausgeschrieben sind zunächst 11 Stadtratssitzungen pro Jahr, gegebenenfalls kommen Sondersitzungen hinzu. Der Auftrag umfasst drei Bereiche: Livestream, Hybridschaltung sowie Bearbeitung und Bereitstellung der Aufzeichnungen für die Mediathek. Ausschreibung_LV_2026-17_Livest…

Die Sitzungen beginnen normalerweise um 14.30 Uhr. Der Auftragnehmer muss aber bereits am Vormittag vor Ort sein. Die Systemtests müssen spätestens 90 Minuten vor Sitzungsbeginn abgeschlossen sein. Wann eine Sitzung endet, ist ausdrücklich offen – sie kann bis in die späten Abendstunden dauern. Anschließend muss die Technik grundsätzlich noch am selben Abend wieder abgebaut werden. Ausschreibung_LV_2026-17_Livest…

Das ist kein kleiner Streamingauftrag. Das ist ein kompletter Produktionstag – plus Vorbereitung und Nachbearbeitung.

Und dann kommt die Hybridtechnik

Noch anspruchsvoller wird es, wenn Stadtratsmitglieder online teilnehmen.

Die Stadt setzt dafür Zoom ein. Der Auftragnehmer erhält Co-Host-Rechte. Dabei muss die gegenseitige Wahrnehmbarkeit ununterbrochen gewährleistet sein: Die zugeschalteten Mitglieder, die Stadträte im Saal und die Sitzungsleitung müssen sich dauerhaft gegenseitig sehen und hören können. Die Ausschreibung bezeichnet dies selbst als wesentliche Voraussetzung für eine rechtskonforme Durchführung der Sitzung. Ausschreibung_LV_2026-17_Livest…

Das Interessante daran: Ob überhaupt eine Hybridsitzung stattfindet, kann dem Auftragnehmer laut Leistungsbeschreibung erst am Sitzungstag mitgeteilt werden. Ausschreibung_LV_2026-17_Livest…

Man muss die Technik und das Personal also vorhalten – egal, ob sie am Ende benötigt werden.

Ein Stadtrat darf im Saal sprechen – aber nicht im Stream erscheinen

Für uns liegt hier einer der heikelsten Punkte der gesamten Ausschreibung.

Die Stadt verlangt ausdrücklich, dass Stadträte und andere Redner, die keine Einwilligung zum Livestream erteilt haben, von der Übertragung in Bild und Ton ausgeschlossen werden. Bei Wortbeiträgen ohne Einwilligung muss eine Standfolie eingeblendet und die Tonübertragung entsprechend behandelt werden. Ausschreibung_LV_2026-17_Livest…

Das bedeutet praktisch:

Der Stadtrat sitzt im Saal. Er nimmt an einer öffentlichen Stadtratssitzung teil. Er spricht. Im Sitzungssaal muss er selbstverständlich gehört werden. Unter Umständen müssen ihn auch zugeschaltete Sitzungsteilnehmer hören können.

Nur der Bürger draußen am Livestream darf ihn weder sehen noch hören.

Technisch ist so etwas lösbar. Aber es erhöht den Aufwand und vor allem die Fehleranfälligkeit erheblich.

Und da stellen wir eine ganz einfache Frage:

Wer trägt das Risiko, wenn in einer mehrstündigen Liveübertragung für einige Sekunden die falsche Kamera oder der falsche Tonkanal auf Sendung geht?

Wir reden hier auch über Datenschutz und Verantwortung

Die Ausschreibung verlangt einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Der Auftragnehmer muss technische und organisatorische Datenschutzmaßnahmen gewährleisten und dokumentieren. Auch die Vertraulichkeitsinteressen der einzelnen Personen sind individuell zu berücksichtigen. Ausschreibung_LV_2026-17_Livest…

Selbst im nichtöffentlichen Teil der Stadtratssitzung muss ein technischer Mitarbeiter des Auftragnehmers anwesend bleiben, sofern die Hybridsitzung aufrechterhalten wird. Dafür verlangt die Stadt unter anderem eine Verpflichtung zur Vertraulichkeit und zur gewissenhaften Erfüllung der Obliegenheiten. Ausschreibung_LV_2026-17_Livest…

Spätestens hier reden wir nicht mehr nur über Kameras und einen YouTube-Stream.

Wir reden über Verantwortung.

Und funktionieren muss es natürlich auch

Die Stadt verlangt eine „störungsfreie und qualitativ hochwertige Übertragung“. Tonpegel sollen während der Sitzung dynamisch angepasst, Störgeräusche minimiert, Präsentationen gleichzeitig in Sitzungssaal, Livestream und Hybridschaltung eingespielt und die Bildqualität auch bei wechselnden Lichtverhältnissen laufend überwacht werden. Ausschreibung_LV_2026-17_Livest…

Dazu kommt eine Teststellung vor der Auftragserteilung.

Dabei müssen unter anderem ein Redner mit und ohne Einwilligung zum Livestream, eine simulierte Hybridsitzung einschließlich Wahrung der Persönlichkeitsrechte sowie die Präsentationseinspielung vorgeführt werden.

Und die Ausschreibung ist eindeutig:

Wird ein Testkriterium nicht erfüllt, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Ausschreibung_LV_2026-17_Livest…

Wer Live macht, weiß: Live ist live

Wir bei SW-N-TV wissen aus Erfahrung, was Liveübertragung bedeutet.

Eine Kamera kann ausfallen. Eine Verbindung kann abbrechen. Software kann hängen. Ein Tonkanal kann plötzlich Probleme machen. Ein Teilnehmer kann falsch zugeschaltet sein. Und das passiert natürlich nicht gemütlich am Schreibtisch, sondern während die Sendung läuft.

Deshalb braucht professionelle Liveproduktion Reserven, Personal, Ersatztechnik und Leute, die innerhalb von Sekunden reagieren können.

Die Ausschreibung verlangt gleichzeitig eine enorme technische und organisatorische Sicherheit. Bei erheblichen oder wiederholten Vertragsverletzungen sieht sie sogar die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung vor; weitergehende gesetzliche oder vertragliche Rechte bleiben ausdrücklich unberührt. Ausschreibung_LV_2026-17_Livest…

Für ein kleines regionales Medienunternehmen ist deshalb die Frage legitim:

Wie viel Risiko soll und kann man für einen solchen Auftrag übernehmen?

Transparenz ja – aber bitte mit Augenmaß

Ich halte die Übertragung von Stadtratssitzungen grundsätzlich für eine gute Sache.

Wer von den Bürgerinnen und Bürgern in den Stadtrat gewählt wurde, trifft Entscheidungen für diese Stadt. Dass die Öffentlichkeit politische Debatten verfolgen kann, ist für mich keine lästige Begleiterscheinung, sondern ein wichtiger Bestandteil kommunaler Transparenz.

Dass gleichzeitig Persönlichkeitsrechte und rechtliche Vorgaben eingehalten werden müssen, steht außer Frage.

Aber genau daraus entsteht eine technisch ausgesprochen anspruchsvolle Konstruktion: Die Sitzung soll für die Menschen draußen möglichst transparent sein, während einzelne Teilnehmer gleichzeitig zuverlässig aus Bild und Ton des öffentlichen Streams herausgehalten werden müssen.

Das kann man verlangen. Aber dann muss man auch anerkennen, welcher technische, personelle und finanzielle Aufwand dahintersteht.

Deshalb sagen wir Nein

Wir haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht. SW-N-TV verfügt über langjährige Erfahrung mit Filmproduktionen und Liveübertragungen, und für die technische Durchführung hätten wir mit einem erfahrenen Partner zusammengearbeitet.

Gerade deshalb wissen wir aber auch, wann ein Auftrag auf dem Papier interessant aussieht und wann Verantwortung und Risiko beginnen, in keinem vernünftigen Verhältnis mehr zu stehen.

Wir werden deshalb kein Angebot für die Ausschreibung LV 2026-17 „Livestream Stadtrat“ abgeben.

Nicht aus Angst vor der Aufgabe.

Sondern weil wir nach Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis gekommen sind, dass wir die damit verbundene technische und rechtliche Verantwortung zu diesen Rahmenbedingungen für unser Unternehmen nicht übernehmen wollen.

Wer meint, diese Anforderungen zuverlässig, dauerhaft und wirtschaftlich erfüllen zu können, darf es gerne tun.

Wir wünschen dabei viel Erfolg.

Denn eines wissen wir aus vielen Jahren Medienarbeit ganz sicher:

Eine Liveübertragung verzeiht keine Hochglanztheorie. Wenn die rote Lampe leuchtet, zählt nur noch, ob es funktioniert.

Sandra Grätsch
Schweinfurter Nachrichten – SW-N-TV

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