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Würzburg. Mit dem 1. Juli ist in Bayern erstmals das Wasserentnahmeentgelt – auch als „Wassercent“ bezeichnet – in Kraft getreten. Die Stadt Würzburg rät deshalb allen betroffenen Grundwasserentnehmern, vorhandene Zählerstände zu dokumentieren.
Von der neuen Abgabe betroffen sind Nutzerinnen und Nutzer, die Grundwasser aus eigenen Brunnen entnehmen. Dazu zählen unter anderem öffentliche Wasserversorger, landwirtschaftliche, gewerbliche und industrielle Betriebe sowie private Brunnenbesitzer, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Das Entgelt beträgt zehn Cent pro entnommenem Kubikmeter Grundwasser. Für den ersten Erhebungszeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2026 gilt ein anteiliger Freibetrag von 2.500 Kubikmetern. Erst wenn dieser überschritten wird, fällt eine Zahlung an.
Die Stadt empfiehlt, vorhandene Wasser- oder Stromzähler zum 1. Juli sowie zum Jahresende abzulesen und die Werte zu dokumentieren. Damit lässt sich die tatsächlich entnommene Wassermenge später leichter gegenüber der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde nachweisen. Die Meldung für den ersten Erhebungszeitraum muss bis spätestens 1. März 2027 erfolgen.
Nicht betroffen sind Haushalte, die ihr Trinkwasser über die öffentliche Wasserversorgung beziehen. Sie gelten nicht als Wasserentnehmer im Sinne des Gesetzes und müssen daher keine Angaben machen.
Im Herbst will die Stadt Würzburg alle potenziell betroffenen Wasserentnehmer nochmals schriftlich über das weitere Verfahren informieren.

