Bund und Länder beschließen neuen „Pakt für den Rechtsstaat“
450 Millionen Euro für mehr Personal, Digitalisierung und schnellere Verfahren
Berlin. Bund und Länder haben sich auf einen neuen „Pakt für den Rechtsstaat“ verständigt. Ziel der Vereinbarung ist es, die Justiz in Deutschland bis zum Jahr 2029 nachhaltig zu stärken. Dafür stellt der Bund insgesamt 450 Millionen Euro zur Verfügung. Der Beschluss wurde auf der Konferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder gefasst.
Der neue Pakt setzt auf drei zentrale Schwerpunkte: den Ausbau des Personals, die Digitalisierung der Justiz sowie die Modernisierung gerichtlicher Verfahren.
Von den bereitgestellten Mitteln fließen 240 Millionen Euro als Anschubfinanzierung für neue Stellen in den Landesjustizen. Im Gegenzug verpflichten sich die Länder, bundesweit 2.000 zusätzliche Stellen zu schaffen. Der überwiegende Teil davon soll auf Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte entfallen. Bis zu zehn Prozent der neuen Stellen können für IT-Fachkräfte und weiteres nicht-richterliches Personal genutzt werden.
Weitere 210 Millionen Euro sind für Digitalisierungsprojekte vorgesehen. Gefördert werden unter anderem die Justizcloud, das bundesweite Justizportal, digitale Gerichtsverfahren sowie weitere Digitalisierungsmaßnahmen der Länder. Ziel ist es, Verfahren effizienter und bürgerfreundlicher zu gestalten.
Ein dritter Baustein des Pakts betrifft die Modernisierung der Verfahrensordnungen. So arbeitet das Bundesministerium der Justiz bereits an Reformen des Zivilprozessrechts, während eine Expertenkommission Vorschläge für eine Modernisierung des Strafprozessrechts erarbeitet. Auch die Reform der Verwaltungsgerichtsordnung befindet sich bereits im parlamentarischen Verfahren.
Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig sprach von einem „kraftvollen Signal“ für den Rechtsstaat. Mit mehr Personal, einer besseren Digitalisierung und schnelleren Verfahren werde die Justiz zukunftsfest gemacht. Ein funktionierender Rechtsstaat stärke zugleich das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Demokratie.
Auch Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil bezeichnete die Investition als wichtigen Beitrag für Sicherheit und Gerechtigkeit. Eine leistungsfähige Justiz sei Voraussetzung dafür, Straftaten konsequent zu verfolgen und Bürgerinnen und Bürgern schnell zu ihrem Recht zu verhelfen.
Die Länder begrüßten die Einigung ebenfalls. Niedersachsens Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann sprach von einem „wichtigen Meilenstein“ für die Justiz. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich betonte insbesondere die Bedeutung einer zielgerichteten Digitalisierung und sprach sich für zügige Reformen im Zivilprozess aus.
Der neue Pakt knüpft an frühere Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern an. Bereits 2019 hatte der Bund 220 Millionen Euro für zusätzliches Personal in der Justiz bereitgestellt. Seit 2023 werden zudem Digitalisierungsprojekte mit bis zu 200 Millionen Euro gefördert. Erstmals verbindet der neue Pakt nun beide Bereiche und ergänzt sie um umfassende Reformen der gerichtlichen Verfahren.
Bevor die Bundesmittel für die neuen Stellen fließen können, sind noch gesetzliche Änderungen erforderlich. Außerdem müssen die Länder zunächst nachweisen, dass vereinbarte Zwischenziele beim Stellenaufbau erreicht wurden. Parallel arbeiten Bund und Länder an einem gemeinsamen Portfolio für die Digitalisierungsprojekte.
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