StartBlaulicht"Choreo" der Fußballfans verletzt Kind – Polizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung

„Choreo“ der Fußballfans verletzt Kind – Polizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung

Symbolbild

AUBSTADT, LKR. RHÖN-GRABFELD. Die Choreografie mehrerer Fußballfans führte am Donnerstag zu einem leicht verletzten Kind im „Fanblock“. Die Polizei konnte einen Tatverdächtigen in Gewahrsam nehmen und ermittelt wegen Gefährlicher Körperverletzung.

Am Donnerstag betreute die Polizei Bad Königshofen zusammen mit Unterstützungskräften des Zentralen Einsatzdienstes Schweinfurt ein Regionalligaspiel. Gegen 19:00 Uhr begannen Fans der Gastmannschaft mit einer angemeldeten Choreografie. In deren Verlauf wurden Feuerwerkskörper und Rauchtöpfe gezündet. Mutmaßlich durch einen unsachgemäß benutzten Feuerwerkskörper wurde ein 8-jähriges Kind am Bein getroffen und leicht verletzt.

Der Junge wurde durch den Rettungsdienst vor Ort erstversorgt. Eine sofortige Behandlung in einem Krankenhaus war nicht notwendig.

Bereits kurze Zeit später konnte durch die Unterstützungskräfte ein 18-jähriger Deutscher in Gewahrsam genommen werden. Ersten Erkenntnissen zufolge hat dieser einen Feuerwerkskörper abgeschossen, welcher den Jungen verletzt hat.

Die Polizei Bad Königshofen ermittelt nun wegen Gefährlicher Körperverletzung und einem Verstoß nach der Sprengverordnung. Gegen den Mann wurde ein Platzverweis ausgesprochen.

Hinweise der Polizei:

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und Pyrotechnik ist in Fußballstadien grundsätzlich verboten, da es eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit und die öffentliche Sicherheit darstellt.

Konsequentes Einschreiten:

Die Polizei verfolgt Verstöße in und um die Stadien sowie auf An- und Abreisewegen (z. B. in Zügen und an Bahnhöfen) konsequent.

Strafbarkeit:

Das unerlaubte Abbrennen von Pyrotechnik in Menschenmengen oder das Verwenden nicht zugelassener beziehungsweise illegaler Feuerwerkskörper (z. B. sogenannte „Polenböller“) erfüllt den Tatbestand von Straftaten nach dem Sprengstoffgesetz sowie den Verdacht der Gefährlichen Körperverletzung.

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