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Bundestagswahl am 23. Februar: Informationen für Wahlberechtigte in der Stadt Schweinfurt

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SCHWEINFURT – Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag als vorgezogene Neuwahl statt. Der Bundestag, als Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland, ist das zentrale Gesetzgebungsgremium und setzt sich aus Abgeordneten zusammen, die das deutsche Volk in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre wählt.

In der Stadt Schweinfurt sind – Stand 10. Januar 2025 – rund 36.200 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt.

Wer darf wählen?
Wahlberechtigt ist, wer die folgenden Voraussetzungen erfüllt:

Deutsche Staatsangehörigkeit,
Mindestalter von 18 Jahren am Wahltag (23. Februar 2025),
mindestens dreimonatiger Aufenthalt in Deutschland oder gewöhnlicher Aufenthalt und
kein Ausschluss vom Wahlrecht.
Bürgerinnen und Bürger, die diese Bedingungen erfüllen und am 12. Januar 2025 mit Hauptwohnsitz in Schweinfurt gemeldet sind, werden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten eine Wahlbenachrichtigung per Post.

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Wahlbenachrichtigung
Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen erfolgt bis spätestens 2. Februar 2025 durch die Deutsche Post. Sie enthält folgende Informationen:

Adresse des Wahlraums,
Hinweise zur Barrierefreiheit des Wahlraums,
Informationen zur Beantragung von Briefwahlunterlagen.
Wer bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich beim Wahlamt melden (Tel. 09721 51-3360, E-Mail: wahlen@schweinfurt.de).

Briefwahl
Beantragung der Briefwahlunterlagen:
Die Briefwahlunterlagen können nur auf einem der folgenden Wege beantragt werden:

Online: Über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder die Website www.schweinfurt.de/wahlen vom 20. Januar bis 18. Februar 2025.

Schriftlich: Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und den Antrag frühzeitig (bis spätestens 17. Februar 2025) an die Stadt Schweinfurt senden.

Persönlich: Ab dem 10. Februar 2025 können die Briefwahlunterlagen im Bürgerservice im Rathaus (Markt 1) beantragt und direkt mitgenommen werden. Die Beantragung ist bis zum 21. Februar 2025, 15:00 Uhr, möglich.

Wichtige Hinweise:
Vollmacht: Wer für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragt oder abholt, benötigt eine schriftliche Vollmacht. Details dazu finden sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Versand und Rückgabe: Briefwahlunterlagen werden ab dem 10. Februar 2025 versandt. Der rote Wahlbrief muss spätestens am 23. Februar 2025, 18:00 Uhr, bei der Stadt Schweinfurt eingehen. Ein Einwurf ist portofrei bei der Deutschen Post oder direkt am Rathaus möglich.
Ausland: Der Versand ins Ausland ist möglich, jedoch tragen Wahlberechtigte das Risiko für rechtzeitige Zustellung und Rücksendung.

Bei Fragen können sich Wahlberechtigte an das Wahlamt wenden (Tel. 09721 51-3360, E-Mail: wahlen@schweinfurt.de).



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