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Beschleunigtes Verfahren nach Ladendiebstahl: Freiheitsstrafe von drei Monaten für einen 25 Jahre alten Algerier

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SCHWEINFURT. Am Mittwoch wurde ein 25-Jähriger im Rahmen eines Beschleunigten Verfahrens nach einem Ladendiebstahl auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schweinfurt zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Am Dienstagabend wurde ein Algerier in einem Verbrauchermarkt in der Innenstadt dabei beobachtet, wie dieser diverse Gegenstände in seine Jacke steckt. Der Mann wollte anschließend das Kaufhaus verlassen, ohne die Bekleidung und Haushaltsartikel an der Kasse zu bezahlen. Er wurde angehalten und von hinzugerufenen Beamten der Polizeiinspektion Schweinfurt vorläufig festgenommen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schweinfurt wurde der 25-Jährige im Rahmen eines sogenannten Beschleunigten Verfahrens bereits am Mittwoch von einem Gericht zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt, die in diesem Fall zu zwei Jahren auf Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem muss der junge Mann als Bewährungsauflage 60 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.



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